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15. Juni 2022   Redaktion

Ralf Stegner zur Diskussion „Wie weiter mit dem Atomwaffenverbotsvertrag?“

Aktuelle Entwicklung zum AVV in Anbetracht des Krieges aus deutscher Sicht: - Der russische Angriff auf die Ukraine wirft Frage nach Nutzen und Gefahr der nuklearen Abschreckung auf. - Status des AVV: der AVV aber bisher nur für die 61 Vertragspartner, die ihn ratifiziert haben, darunter ist keine der Atommächte und ihrer Verbündeten – also auch nicht Deutschland. - Lösungsansatz wäre: alle Staaten treten dem seit dem 21. Januar 2021 in Kraft getretenen Atomverbotsvertrag (AVV) bei. Zur Rolle/Bedeutung des AVV: Der Vertrag soll den Besitz, die Übernahme der Verfügungsgewalt, aber auch Finanzierung, Transport und Herstellung von Atomwaffen für die unterzeichnenden Staaten verbieten. Perspektive: Atomwaffen sollen geächtet werden, so wie es mit anderen Waffen in der Vergangenheit bereits gelungen ist: Landminen und Streumunition, Chemie- und Biowaffen. Der Krieg mitten in Europa, erschütternde russische Kriegsverbrechen an der ukrainischen Zivilbevölkerung und der überwunden geglaubten Imperialismus, der Grenzen verschieben will, haben Olaf Scholz dazu veranlasst, in seiner Regierungserklärung zur Ukraine eine „Zeitenwende“ in der deutschen Sicherheitspolitik und ein umfassendes Ausrüstungsprogramm anzukündigen.

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Abgelegt unter:Abrüstung und Rüstungskontrolle, Atomwaffen und Atomwaffenverbot, Aus Parteien und Parlamenten Schlagwörter: Atomwaffenverbot, AVV, Bundesregierung, Ralf Stegner, SPD, Wiener Konferenz

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