Das Basel Peace Office berichtete in einem Rundschreiben ausführlich über die UN-Abrüstungswoche vom 24. bis 30. Oktober 2018. , während der die UN-Generalversammlung (UNGV) eine Reihe von Abrüstungsbeschlüssen und -resolutionen verabschiedete. Die Beratungen und Abstimmungen spiegelten sowohl Spannungen zwischen den Atomwaffenstaaten als auch eine tiefen Kluft zwischen Nicht-Atomwaffenstaaten und Staaten, die sich im Rahmen ihrer Bündnisse auf Abschreckung durch Atomwaffen stützen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse und Resolutionen der UN-Generalversammlung:
Reduzierung des nuklearen Risikos
- Eine von Indien vorgelegte Resolution zur Verringerung der nuklearen Gefahr erhielt 127 Stimmen (meistens Länder ohne Bündelung). Es gelang nicht, die Unterstützung von Atomwaffenstaaten oder europäischen Ländern zu erhalten, vor allem, weil zwar China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die USA zu Maßnahmen zur Reduzierung des Nuklearrisikos aufgefordert wurden, aber die anderen Atomwaffenstaaten – Indien, Pakistan, die Demokratische Volksrepublik Korea und Israel – nicht erwähnt wurden.
- Eine Resolution, die von einer Gruppe nicht-nuklearer Staaten eingereicht wurde und die Reduzierung der Einsatzbereitschaft von Nuklearwaffensystemen forderte, war mit 173 Stimmen viel erfolgreicher, und erhielt auch die Stimmen der meisten NATO-Länder sowie von vier nuklear bewaffneten Staaten (China, DVRK, Indien und Pakistan).
Atomwaffenverbot
- Die Entschließung zum Vertrag über das Atomwaffenverbot (TPNW) wurde von 122 Ländern unterstützt. Das ist mehr als die Zahl der 68 Staaten, die den Vertrag unterzeichnet haben (19 Länder haben inzwischen ratifiziert). Das Baseler Friedensbüro meint, dass bald mehr Unterschriften vorliegen werden. Die Entschließung wurde jedoch weder von den Atommächten noch von den Staaten unterstützt, die sich auf nukleare Abschreckung im Rahmen eines Bündnisses verlassen, d.h. Mitgliedsländer der NATO sowie Australien, Japan und Südkorea. Der Widerstand der Atomwaffenstaaten und der mit ihnen verbündeten Staaten gegen die Resolution deutet darauf, dass sie weiterhin nicht beabsichtigen, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten und daher nicht an seine vertraglichen Verpflichtungen gebunden sind. Aber wenn der Vertrag mit mindestens 50 Ratifikationen geltendes Völkerrecht wird, gilt das durch den Vertrag bekräftigte ‘Gewohnheitsrecht’ gegen den Einsatz von Atomwaffen für alle Staaten, unabhängig davon, ob sie beitreten oder nicht.
- Eine von Indien vorgelegte Resolution zum Verbot des Einsatzes von Atomwaffen erhielt 120 Stimmen , darunter von Indien selbst und drei weiteren Atomwaffenstaaten (China, Demokratische Volksrepublik Korea und Pakistan). Einige Nicht-Atomstaaten haben sich in der Vergangenheit gegen solche Resolutionen ausgesprochen, nachdem Indien 1998 Atomwaffen testete und zu einem Atomwaffenstaat wurde. Indien hat nun diese Länder aufgefordert, ihre Opposition zu überdenken, insbesondere vor dem Hintergrund der internationalen Konferenzen über die humanitären Auswirkungen der Atomwaffen, an denen Indien beteiligt war, und die die Bedeutung der Verhinderung des Einsatzes von Atomwaffen hervorhoben.
UN-Konferenzen:
- Die Resolution zur Einberufung einer Hochrangigen Konferenz der Vereinten Nationen über nukleare Abrüstung (UN-Gipfel) wurde von 143 Ländern unterstützt. Die Resolution mit dem Titel “Follow-up zur Hochrangigen Konferenz der Generalversammlung über nukleare Abrüstung von 2013” befürwortet auch Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention zum Verbot von Atomwaffen, dem auch die Nuklearwaffenstaaten (im Gegensatz zum Atomwaffenverbot) angehören sollen. Obwohl die Resolution auch von einigen nuklear bewaffneten Staaten Stimmen erhielt, ist die geplante Konferenz noch nicht ausreichend verbindlich, da die UNGV kein Datum für die Konferenz festgelegt hat.
- Die UN-Generalversammlung fasste auch den Beschluss, bis 2019 die Konferenz über die Errichtung einer Zone ohne Atomwaffen und andere Massenvernichtungswaffen im Nahen Osten einzuberufen. Obwohl das Ziel einer Nahostzone von den meisten VN-Mitgliedern in einer separaten Resolution von 174 Ländern unterstützt wird, erhielt der Beschluss, 2019 eine Konferenz einzuberufen, um “einen rechtsverbindlichen Vertrag auszuarbeiten”, nur die Unterstützung von 103 Ländern. Das Zögern vieler Länder bei der Unterstützung dieser Resolution beruht auf ihrer Einschätzung, dass konkrete Vorbereitungen und Verhandlungen für einen Vertrag über die Nahostzone die Beteiligung aller Länder in der Region erfordern würden, es aber derzeit mindestens ein Land (Israel) gibt, das nicht bereit ist, an einem solchen regionalen Vertrag zu arbeiten.
Andere Diskussionen auf der UN-GV
Auf der UN-Generalversammlung gab es u.a. eine hitzige Debatte zwischen Russland und den Vereinigten Staaten über den Vertrag über das Verbot von Mittelstreckenraketen (INF). Sowohl die USA als auch Russland behaupten, die jeweils andere Partei verstoße gegen den Vertrag, und letzte Woche gab Präsident Trump bekannt, die USA würden ein Verfahren zum Austritt aus dem Vertrag einleiten. (Auszüge, informell übersetzt von der Redaktion)
Quelle: Newsletter Basel Peace Office