Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 23. Dezember 2016 [aufgrund des Berichts des Ersten Ausschusses (A/71/450)] 71/258:
Voranbringen der multilateralen Verhandlungen über nukleare Abrüstung:
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf ihre Resolutionen… über das Voranbringen der multilateralen Verhandlungen über nukleare Abrüstung zur Herbeiführung und Erhaltung einer Welt ohne Kernwaffen,
tief besorgt über die katastrophalen humanitären Auswirkungen eines jeden Einsatzes von Kernwaffen,
sowie tief besorgt über die mit der Existenz von Kernwaffen verbundenen Risiken,
unter Hinweis auf die Erklärung der zehnten Sondertagung der Generalversammlung, der ersten Sondertagung über Abrüstung, in der es unter anderem heißt, … dass alle Staaten das Recht haben, an Abrüstungsverhandlungen teilzunehmen,
in Bekräftigung der im Schlussdokument der zehnten Sondertagung der Generalver- sammlung festgelegten Rolle und Aufgaben der Abrüstungskonferenz und der Abrüstungs- kommission,
unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen, ….
eingedenk dessen, dass die multilateralen Verhandlungen über nukleare Abrüstung im Rahmen der Vereinten Nationen seit zwanzig Jahren keine konkreten Ergebnisse erbracht haben, sowie eingedenk dessen, dass die Staaten verpflichtet sind, in redlicher Absicht Verhandlungen über wirksame Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung zu führen,
in der Erkenntnis, dass das derzeitige internationale Klima eine verstärkte politische Aufmerksamkeit auf Fragen der Abrüstung und der Nichtverbreitung, die Förderung der multilateralen Abrüstung und die Herbeiführung einer Welt ohne Kernwaffen umso dring- licher macht, …
ferner unter Begrüßung der Anstrengungen aller Mitgliedstaaten, der internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft, auch künftig die Erörterungen darüber zu berei- chern, wie die multilateralen Verhandlungen über nukleare Abrüstung in den Organen der Vereinten Nationen, …vorangebracht werden können,
eingedenk dessen, dass eine rechtsverbindliche Übereinkunft zum Verbot von Kernwaffen ein wichtiger Beitrag zu einer umfassenden nuklearen Abrüstung wäre,
sowie eingedenk dessen, dass zusätzliche praktische und rechtsverbindliche Maßnahmen zur unumkehrbaren, verifizierbaren und transparenten Vernichtung von Kernwaffen notwendig wären, um eine Welt ohne Kernwaffen herbeizuführen und zu erhalten,
….
8. beschließt, im Jahr 2017 eine Konferenz der Vereinten Nationen zur Aushand- lung einer rechtsverbindlichen Übereinkunft zum Verbot von Kernwaffen mit dem Ziel ih- rer vollständigen Beseitigung einzuberufen;
- legt allen Mitgliedsstaaten nahe, an der Konferenz teilzunehmen;
- beschließt, dass die Konferenz vom 27. bis 31. März und vom 15. Juni bis 7. Juli
2017 gemäß der Geschäftsordnung der Generalversammlung, sofern die Konferenz nichts anderes beschließt, unter Beteiligung und mit dem Beitrag von Vertretern internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft stattfinden wird; …
14. ersucht den Generalsekretär, die erforderliche Unterstützung zur Einberufung der Konferenz bereitzustellen und den Konferenzbericht der Abrüstungskonferenz und der Abrüstungskommission sowie der in Ziffer 6 der Resolution 68/32 vorgesehenen interna- tionalen Konferenz der Vereinten Nationen auf hoher Ebene über nukleare Abrüstung zu übermitteln;
15. beschließt, den Unterpunkt „Voranbringen der multilateralen Verhandlungen über nukleare Abrüstung“ unter dem Punkt „Allgemeine und vollständige Abrüstung“ in die vorläufige Tagesordnung ihrer zweiundsiebzigsten Tagung aufzunehmen.
68. Plenarsitzung 23. Dezember 2016