In einem Beitrag für die TAZ berichtet Andreas Zumach über die Argumentation, der Atomwaffenverbotsvertrag schwäche den Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungsvertrag). Er schreibt u.a.:
… Deutschland will nicht beitreten – nach Auffassung der Bundesregierung erschwert das Abkommen die Bemühungen um nukleare Abrüstung. Die UNO und auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages widersprechen der Bundesregierung deutlich.…
So wiederholt die Bundesregierung ihren seit Beginn der Vertragsverhandlungen in der UNO vorgebrachten Einwand, ein Abkommen zum vollständigen, weltweiten Verbot von Atomwaffen könne den seit 50 Jahren existierenden Vertrag zum Verbot der Weitergabe von Atomwaffen (NPT) schwächen. …
Dieser Auffassung der Bundesregierung widerspricht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem aktuellen Gutachten. Die beiden Verträge stünden „juristisch nicht in Widerspruch“ zueinander, heißt es darin. Die rechtliche „Fortschreibung“ bestehe vor allem darin, dass der Atomwaffenverbotsvertrag „konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert“.
Bei der UNO in New York stößt die Haltung Deutschlands und anderer Gegner des TPNW auf Kritik. „Staaten, die nicht beabsichtigen, dem Vertrag beizutreten, sollten die berechtigten Befürchtungen und alle nach Treu und Glauben unternommenen Anstrengungen zur Erreichung der nuklearen Abrüstung respektieren“, ließ Generalsekretär António Guterres seinen Sprecher erklären. Inzwischen haben 115 deutsche Städte das UNO-Verbotsabkommen „begrüßt“ und die Bundesregierung „zum Beitritt“ aufgefordert. …
Quelle: 2021-01-22. — (TAZ) — Andreas Zumach: Abkommen über UNO-Atomwaffenverbot: Pakt ohne Nuklearmächte