Am 16. April 2018 veröffentlichte Petra Erler, ehemalige Kabinettschefin des damaligen EU-Kommissars Günter Verheugen, in EURACTIVE eine scharfe Kritik der EU-Syrienpolitik und mahnte eine Stärkung der Vereinten Nationen und Beachtung der Regeln der UN-Charta an. In ihrer Schlussfolgerung mahnt sie die EU, “genau nachzudenken, ob sie dem „Washingtoner Drehbuch“ folgt, oder der außenpolitischen Doktrin Obamas.”
Hier einige ihrer Argumente:
Die gesamte Lage im Nahen und Mittleren Osten ist brandgefährlich. Der UN-Generalsekretärs António Guterres zeichnete in der Sondersitzung des Sicherheitsrates am 13. April ein Bild einer völlig instabilen, hochexplosiven Situation: der ungelöste Israel-Palästina-Konflikt, die Zukunft des Libanon, die Kriege in Syrien und Jemen; religiöse Konfliktlinien, die „politisch und geostrategisch“ ausgebeutet werden. Wir sind Zeugen, wie grundlegende Normen des Völkerrechts gebrochen, Menschenrechte eklatant verletzt werden. Der kalte Krieg ist zurück, erklärte Guterres, nur mit dem Unterschied, dass es die damaligen Mechanismen des Konfliktmanagements nicht mehr gäbe.
Schon aufgrund ihrer Nähe ist die EU am intensivsten von der Lage im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Durch die Flüchtlingsbewegungen. Es gibt EU-Bürger unter den islamistischen Terroristen. In EU-Staaten wurden Menschen zu Opfern von Terroranschlägen. Einer EU-Politik, die dem globalen Frieden und sozialen Fortschritt verpflichtet ist, werden immer engere Grenzen gesetzt. Die Fähigkeit der Weltgemeinschaft, sich auf wirksame, allumfassende Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels zu konzentrieren, wird immer eingeschränkter, mit nicht absehbaren Folgen für die künftige Sicherheit und Stabilität.
Was hindert die EU, in einer derartigen Situation politische Lösungen zu präsentieren, die zur Konfliktbewältigung beitragen und ihr so auch Anerkennung als ein verlässlicher globaler Akteur verschaffen? Ganz sicher ist es nicht das Einstimmigkeitsprinzip in der Außenpolitik, wie Herr Juncker und Herr Maas meinen. Das Problem sitzt viel tiefer. Es beginnt damit, dass wir die Welt nicht als Gemeinschaft von inzwischen 193 Staaten wahrnehmen, die Menschheit nicht als eine Zivilisation, sondern in einem sehr engen Ost-West-Kontext. Das hat sich durch die engere Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO eher verstärkt. …
Hinzu kommt, dass wir weit entfernt sind von einer konsequenten Verteidigung des Völkerrechts in allen seinen Bestandteilen. Stattdessen wird es nach Belieben aus der Schublade gezogen oder auch nicht… Inzwischen sind wir an dem Punkt angelangt, dass wir das grundlegende Regelwerk für ein friedliches Zusammenleben der Völker, die Charta der Vereinten Nationen, nicht nur ignorieren, sondern ihre vollständige Außerkraftsetzung riskieren…..
Es steht außer Zweifel, dass die Dreier-Achse der „Willigen“ durch ihre Luftschläge gegen syrische Ziele die UN-Charta gebrochen hat. Nicht, weil Russland das so behauptet. Nach der UN-Charta gilt das Prinzip des Gewaltverbots. Allein der Sicherheitsrat darf Gewalteinsatz legitimieren. Die UN-Charta …gibt den Mitgliedern des Sicherheitsrates eine besondere Pflicht zur Zusammenarbeit auf. Den Bruch der Charta hat der Generalsekretär der UN am 14. April, zwar diplomatisch verklausuliert, aber nicht desto weniger deutlich unter Bezugnahme auf die Luftangriffe festgestellt: „As Secretary General of the UN it is my duty to remind MS that there is an obligation notably when dealing with matters of peace and security to act consistently with the UN Charta and with international law in general.“
Eine ganze Reihe von Ländern, darunter auch Schweden haben sich in dieser Sitzung des Sicherheitsrates ausdrücklich auf die Einschätzung des UN-Generalsekretärs bezogen. …
Wir laufen in eine extrem gefährliche Richtung, wenn völkerrechtswidrige Militärschläge (und ein ausbleibender Gegenschlag Russlands) in eine „Chance auf Dialog“ umgedeutet und Lösungen außerhalb der Vereinten Nationen ins Spiel gebracht werden, wie der Bundesaußenminister in einem etwas widersprüchlichen Interview mit der ARD am 15.4. kund tat.
Tatsächlich könnte, ja müsste die Bundesrepublik Deutschland bei der Verteidigung der Vereinten Nationen und ihres Regelwerkes durch die EU eine ganz entscheidende Rolle spielen. Ausdrücklich verlangt die sogenannte Völkerrechtsklausel des Grundgesetzes, Artikel 25 das Folgende: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Landes.“…