Kommentar[1] zur Kundgebung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 13.11.2019
Die Kundgebung, eine offizielle Stellungnahme des höchsten Gremiums der EKD, enttäuscht mit ihrer Position zur Abschreckung, weil diese Strategie im Gegensatz zum Entwurf nicht mehr als unwirksam deklariert wird. Die Abschreckung wird nicht einmal erwähnt, obwohl der Rat der EKD in seiner Denkschrift schon im Jahre 2007 mit einer kontroversen Interpretation der politischen und strategischen Folgerungen geurteilt hatte: „Die Tauglichkeit der Strategie der nuklearen Abschreckung ist jedoch in der Gegenwart überhaupt fraglich geworden. Aus der Sicht evangelischer Friedensethik kann die Drohung mit Nuklearwaffen heute nicht mehr als Mittel legitimer Selbstverteidigung betrachtet werden.“ Die Nichterwähnung bedeutet, dass das „noch“ die VIII. Heidelberger These aus dem Jahre 1959 wieder gilt, nämlich: „Die Kirche muss die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche christliche Handlungsweise anerkennen.
Die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) folgen spätestens seit der Denkschrift des Rates der EKD „Für Gottes Frieden leben- für gerechten Frieden sorgen“ (2007) dem in der Ökumene überwiegend gültigen Leitbild des gerechten Friedens. In Denkschriften soll „nach Möglichkeit ein auf christlicher Verantwortung beruhender, sorgfältig geprüfter und stellvertretend für die ganze Gesellschaft formulierter Konsens zum Ausdruck kommen.“ [2] Die Denkschrift der EKD für den inner- und außerkirchlichen Gebrauch zum großen zeitgenössischen Thema versteht „Frieden“ in einem umfassenden Sinne so:
„Die biblische Sicht stützt ein prozessuales Konzept des Friedens. Friede ist kein Zustand (weder der bloßen Abwesenheit von Krieg, noch der Stillstellung aller Konflikte), sondern ein gesellschaftlicher Prozess abnehmender Gewalt und zunehmender Gerechtigkeit – letztere jetzt verstanden als politische und soziale Gerechtigkeit, d. h. als normatives Prinzip gesellschaftlicher Institutionen. Friedensfördernde Prozesse sind dadurch charakterisiert, dass sie in innerstaatlicher wie in zwischenstaatlicher Hinsicht auf die Vermeidung von Gewaltanwendung, die Förderung von Freiheit und kultureller Vielfalt sowie auf den Abbau von Not gerichtet sind. Friede erschöpft sich nicht in der Abwesenheit von Gewalt, sondern hat ein Zusammenleben in Gerechtigkeit zum Ziel. In diesem Sinn bezeichnet ein gerechter Friede die Zielperspektive politischer Ethik.“[3]
Der „Ökumenische Aufruf zum Gerechten Frieden“, Begleitdokument der X. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), definierte ähnlich: „Im Bewusstsein der Grenzen von Sprache und Verstehen schlagen wir vor, gerechten Frieden als einen kollektiven und dynamischen, doch zugleich fest verankerten Prozess zu versehen, der darauf ausgerichtet ist, dass Menschen frei von Angst und Not leben können, dass sie Feindschaft, Diskriminierung und Unterdrückung überwinden und die Voraussetzungen schaffen können für gerechte Beziehungen, die den Erfahrungen der am stärksten Gefährdeten Vorrang einräumen und die Integrität der Schöpfung achten.“[4]
Die konkreten gesellschaftlichen und politischen Bedingungen, unter denen Frieden zu verwirklichen ist, haben sich seit 2007 in einigen Punkten wesentlich geändert. Auch neue Probleme sind aufgetaucht. Die Frage war also, ob eine neue umfassende Denkschrift angezeigt wäre. Dafür fand sich jedoch keine Mehrheit. Konsens war, nur an den kritischen Punkten weiterzuarbeiten. Parallel dazu begann in einigen Gliedkirchen der EKD eine Diskussion mit dem Ziel, das in Wort und Tat zu gestalten, was das Leitbild zum Inhalt hatte, also „Kirche des gerechten Friedens“ zu werden. Der stärkste Anstoß in diese Richtung kam aus der badischen Landeskirche. Deren höchstes Organ, die Landessynode, beschloss nach einem fast zweijährigen Diskussionsprozess in den Kirchenbezirken am 24.10.2013, „Kirche des gerechten Friedens zu werden“. Ein Szenario-Prozess unter dem Motto „Sicherheit neu denken – von der militärischen zur zivilen Sicherheitspolitik – ein Szenario bis zum Jahr 2040“ sollte mittelfristig zu einem Ausstieg aus der militärischen Friedenssicherung führen. Andere Initiativen kamen z.B. aus der hannoverschen Kirche, der Nordkirche und der Ev. Kirche in Hessen und Nassau. In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) beschloss die Landessynode am 11.1.2018 das „Friedenswort 2018. Auf dem Weg zum gerechten Frieden. Impulse zur Eröffnung eines friedensethischen Diskurses anlässlich des Endes des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren“. Die Initiativen aus diesen Kirchen haben die Synode der EKD („Parlament“ der EKD und deren höchstes Organ) des Jahres 2017 bewogen, die Synode des Jahres 2019 dem Thema „Schritte auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens“ zu widmen. Dazu hat im April 2018 ein breit angelegter Diskussionsprozess unter der Leitung des Friedensbeauftragten des Rates der EKD, Renke Brahms, begonnen. Als „Aufgabe“ formulierte er am 24.4.2018:
„Aufgabe der Synode der EKD wird es sein, die Friedensbotschaft des Evangeliums neu in die gegenwärtigen Herausforderungen und Aufgaben hineinzusprechen. Die Friedensdenkschrift von 2007 ist dafür ein guter Rahmen, aber längst nicht mehr ausreichend. Neben der Aufgabe, evangelische Friedensethik weiterzudenken, soll so etwas wie eine Selbstverpflichtung der evangelischen Kirche stehen, ihre eigene Botschaft und Gestalt zu prüfen und konkrete Schritte auf dem Weg zu einer ‘Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens’ zu gehen.“
Eingeladen zu diesem breit angelegten mehrjährigen Prozess waren die Mitglieder der Synode der EKD, der Synoden der Gliedkirchen der EKD und die Mitglieder der Konferenz für Friedenarbeit im Raum der EKD. Etappen dieses Prozesses waren nach einer Konsultation im September 2018 zunächst Arbeitsgruppen zu fünf Themenbereichen, die einer Vorbereitungsgruppe knappe Papiere für die Formulierung einer Kundgebung der Friedenssynode der EKD vom 9.-13.9.2019 in Dresden liefern sollten, also einem Beschluss der Synode, in dem die offizielle Position der EKD zum Thema der Synode dokumentiert wird. In mehreren Arbeitsgängen entstanden die Papiere der Arbeitsgruppen und Entwürfe für die Kundgebung der Synode.
Ergebnis des Konsultationsprozesses waren Texte zu fünf Themenbereichen[5], ein friedenstheologisches Lesebuch[6] und der Entwurf einer Kundgebung. Den EKD-Synodalen lagen am 13.11.2019 aber nur das Lesebuch und der Entwurf der Kundgebung zur Entscheidung vor, leider nicht – entgegen den vorherigen Ankündigungen – die Ergebnisse der Arbeitsgruppen. Die EKD-Synode beschloss die Kundgebung „Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens“ am 13.11.2019.[7]
Im Wesentlichen zu begrüßen sind die Ausführungen der Kundgebung zu den Themenbereichen der Gewaltfreiheit, der nachhaltigen Entwicklung und des Klimaschutzes, des gesellschaftlichen Friedens und der europäischen Verantwortung. Auf einzelne kritische Punkte kann hier aus Platzgründen nicht eingegangen werden. Die grundlegenden Aussagen zur Gewaltfreiheit sind jedoch in dem Kapitel über die „Herausforderungen durch Automatisierung, Cyberraum und Atomwaffen.“ (S. 6 f.) praktisch und politisch nicht eingelöst worden. Was theologisch und ethisch vorgegeben wird, ist praktisch-politisch nicht schlüssig dargelegt.
Einige wichtige Kritikpunkte an dem Inhalt der Kundgebung sind zu nennen.
Die Bemerkung, „automatisierte, teilautonome und unbemannte Waffensysteme“ dienten „auch dem Schutz von Zivilisten und Zivilistinnen“, ebnet politisch schleichend einen Weg zur Einführung solcher Waffen. Denn sie suggeriert die Annahme, dass die Gefährdung von Zivilpersonen ausgeschlossen werden könne und mehr noch, dass diese durch solche Waffen sogar geschützt werden könnten und also hilfreich sein könnten. Der Verzicht auf bewaffnete Drohnen wird in der verabschiedeten Kundgebung im Gegensatz zum Entwurf nicht mehr erwähnt und deshalb auch nicht gefordert. Der Satz „Wir sehen die Notwendigkeit, zur Vermeidung … von Konflikten im Cyberraum auf der Grundlage ethischer Kriterien ein völkerrechtlich verbindliches Cyberrecht zu entwickeln ...“ lässt fragen, welche ethischen Kriterien das sein könnten.
Klar ausgedrückt ist die überfällige Positionierung der EKD zur Ächtung der Atomwaffen. „Dennoch erscheint uns heute angesichts einer mangelnden Abrüstung, der Modernisierung und der Verbreitung der Atomwaffen die Einsicht unausweichlich, dass nur die völkerrechtliche Ächtung und das Verbot von Atomwaffen den notwendigen Druck aufbaut, diese Waffen gänzlich aus der Welt zu verbannen.“ Positiv zu beurteilen ist auch die Aufforderung an die Bundesregierung, konkrete Schritte zur Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages einzuleiten. Allerdings wird sie durch zusätzliche Anforderungen etwas verwässert, z.B. durch die Forderung, „Gespräche und Verhandlungen mit den Partnern in NATO, EU und OSZE“ zu führen, etwa über „ein weltweites Moratorium der Modernisierung der Atomwaffen“.
Die Kundgebung enttäuscht dagegen mit ihrer Position zur Abschreckung, weil diese Strategie im Gegensatz zum Entwurf nicht mehr als unwirksam deklariert wird. Die Abschreckung wird nicht einmal erwähnt, obwohl der Rat der EKD in seiner Denkschrift schon im Jahre 2007 mit einer kontroversen Interpretation der politischen und strategischen Folgerungen geurteilt hatte: „Die Tauglichkeit der Strategie der nuklearen Abschreckung ist jedoch in der Gegenwart überhaupt fraglich geworden. Aus der Sicht evangelischer Friedensethik kann die Drohung mit Nuklearwaffen heute nicht mehr als Mittel legitimer Selbstverteidigung betrachtet werden.“[8]
Die Nichterwähnung bedeutet, dass das „noch“ der VIII. Heidelberger These aus dem Jahre 1959 wieder gilt, nämlich: „Die Kirche muss die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche christliche Handlungsweise anerkennen.“[9] Die Forderung, die in Büchel lagernden Atomsprengköpfe sollten abgezogen werden, wird in dem Beschluss der Synode nicht unmissverständlich erhoben. Zu lesen ist nur: „Dass auch vom deutschen Boden (Büchel) atomare Bedrohung ausgeht, kann uns nicht ruhig lassen.“
Ines-Jaqueline Werkner, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST), kommt bei „Berücksichtigung des politischen Wandels“ zu dem Schluss: „Nukleare Abschreckung kann ‘eine heute noch mögliche’, das heißt ethisch verantwortbare Option darstellen, wenn sie an Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte rückgebunden wird, um einem Frieden in Freiheit näher zu kommen.“[10] Das Problem ist eben nur, dass keine Fortschritte bei Rüstungskontrolle und Abrüstung erkennbar sind. Im Gegenteil, Rüstungskontrolle und Abrüstung stagnieren oder werden sogar aufgegeben. Die in der Kundgebung so versteckte, mitgedachte atomare Abschreckung wird in der Ökumene seit der VI. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Vancouver (1983) und den folgenden Vollversammlungen abgelehnt, zuletzt in Busan 2013. Der ÖRK beschloss in Vancouver: „Das Konzept der Abschreckung, dessen Glaubwürdigkeit von der Möglichkeit des Einsatzes von Atomwaffen abhängt, ist aus moralischen Gründen abzulehnen und nicht geeignet, Frieden und Sicherheit langfristig zu sichern.“[11] Dem schloss sich die Ökumenische Versammlung der Kirchen in der DDR Dresden – Magdeburg – Dresden 1989 mit dem klassischen Verdikt an: „Wir erteilen Geist, Logik und Praxis der auf Massenvernichtungsmitteln gegründeten Abschreckung eine Absage“.[12]
Auf Seiten der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr ist Unterschiedliches zu lesen. Im Handbuch „Friedensethik im Einsatz“ heißt es zum „Sonderproblem: Nuklearwaffen“: „Könnte ein Einsatz von Nuklearwaffen streng auf ein oder mehrere militärische Ziele beschränkt werden und würde er voraussichtlich keine ausgedehnten, langanhaltenden und schweren Umweltschäden verursachen und außerdem als verhältnismäßig in dem Sinne angesehen werden, dass kein exzessiver Kollateralschaden verursacht würde, könnte er kaum als unzulässig angesehen werden.“[13] Militärbischof Sigurd Rink, in dessen Zuständigkeit auch das Jagdbombergeschwader in Büchel gehört, formuliert vorsichtiger: „Nach der Erfindung … der Atomwaffen ist die dritte Revolution in der Kriegführung längst angebrochen. Die Aufkündigung des INF-Vertrages … macht zwar deutlich, dass Atomwaffen als ultimatives Abschreckungsmittel noch immer nicht ausgedient haben, doch technologisch sind sie kam mehr zeitgemäß.“ Am Ende seines Buches steht die Mahnung: „Die Fortentwicklung einer Friedens- wie einer Militärethik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“[14]
In der katholischen Kirche haben Papst Franziskus und die Deutsche Kommission von Justitia et Pax die nukleare Abschreckung eindeutig abgelehnt. Die römisch-katholische Kirche ist klarer und deutlicher als die EKD-Synode 2019. Schon bei dem Symposium „Aussichten für eine atomwaffenfreie Welt und für eine ganzheitliche Abrüstung“ im Vatikan 2017 sagte Papst Franziskus „Die nukleare Abschreckung ist keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen der Sicherheit in einer multipolaren Welt, … Die nukleare Abschreckung schafft weder stabilen noch sicheren Frieden; sie trägt zu Angst und Konflikt bei. … Massenvernichtungswaffen, insbesondere Atomwaffen, schaffen nichts als ein falsches Gefühl der Sicherheit“. Sie schaffen auch eine Kultur der „gegenseitigen Einschüchterung im internationalen System. [15] In der Rede in Hiroshima und Nagasaki im November 2019 bekräftigte Papst Franziskus seine Ablehnung der Abschreckung mit deutlichen Worten.[16]
Die Deutsche Kommission Justitia et Pax veröffentlichte am 17.6.2019 eine Erklärung „Die Ächtung der Atomwaffen als Beginn nuklearer Abrüstung“; in der sie festhält: “Die Deutsche Kommission Justitia et Pax hat die neueren Entwicklungen in den Bereichen der internationalen Politik und des Militärwesens im Licht der maßgeblichen Kriterien der kirchlichen Friedensethik und des Völkerrechts betrachtet und bei der ethischen Beurteilung vor allem das Kriterium der Verhältnismäßigkeit und das sog. Diskriminierungsgebot (Unterscheidung von Kombattanten und Nichtkombattanten) angewandt. Sie gelangt dabei zu dem Schluss, dass die bisherige moralische Duldung der Strategie der nuklearen Abschreckung als Konzept der Kriegsverhütung aufgegeben werden muss. Die mächtigsten Atomwaffenstaaten lassen keinen ernsthaften Willen erkennen, von ihr abzurücken, sondern setzen programmatisch darauf, einen Atomkrieg führen, begrenzen und gewinnen zu können. Die Kommission hält diese Vorstellung in gefährlicher Weise für illusionär. Zudem senkt sie die Hemmschwelle für den Einsatz von Atomwaffen. Die Atommächte ignorieren außerdem die vielfältigen Risiken, die aus der wachsenden Komplexität und zunehmenden Unbeherrschbarkeit der internationalen Politik erwachsen, durch Atomwaffen aber kaum verringert werden können, sondern durch sie eher noch steigen. Sie sind erneut bereit, für die Modernisierung der Atomwaffen und für neue Waffensysteme Unsummen zu investieren, die anderweitig dringend nötig wären, um die gewaltigen Herausforderungen bewältigen zu können, mit denen die Weltgesellschaft gegenwärtig und zukünftig konfrontiert wird.“[17]
Insgesamt vermittelt die Position der Synode und damit der EKD zu den Atomwaffen den Eindruck großer Nähe zur politischen Richtung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7.2.2018: „Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben. Erfolgreiche Abrüstungsgespräche schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa stationieren taktischen Nuklearwaffen.“ [18]
Die theologische und politische Bewertung der Atomwaffen, besonders des Konzeptes der Abschreckung, ist eine der Schlüsselfragen auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens, auf den sich auch die Friedenssynode der EKD begeben hatte. Die Weitergeltung der Abschreckung markiert einen Rückschritt der Entwicklung von Friedenstheologie und Friedensethik im Vergleich zur Denkschrift des Jahres 2007. Sie blockiert friedenspolitisch die Suche nach einer nachhaltigen Sicherheits- und Friedenspolitik, wie sie z.B. in dem Ansatz des badischen Szenarios „Sicherheit neu denken“[19] angedacht wird.
Ulrich Frey, AG Friedensarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland
Anmerkungen:
- [1] Vgl. den Aufsatz des Autors im FriedensForum 6/2019 „Kirchlich-ethische Debatte zu Atomwaffen“ oder Die Rückkehr des „Sowohl als Auch“ in der Atomfrage, in BITS
- [2] Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.), Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden leben. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh, 2007, S. 8
- [3] Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.), Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden leben. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh, 2007, S. 54, Ziffer 80
- [4] Ulrich Schmitthenner, Konrad Raiser (Hrsg.), Gerechter Friede. Ein ökumenischer Aufruf zum Gerechten Frieden. Begleitdokument des Ökumenischen Rates der Kirchen, LIT-Verlag, 2. Auflage, 2013, S. 9, Nr. 11
- [5] Diese fünf Arbeitsgruppen waren: 1. Der Weg der Gewaltfreiheit, 2. Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz für gerechten Frieden, 3. Gesellschaftlicher Frieden, 4. Die europäische Verantwortung für den Frieden, Herausforderungen durch Automatisierung, Cyberraum und Atomwaffen.
- [6] Kirchenamt der EKD (Hrsg.), Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens. Ein friedenstheologisches Lesebuch, Leipzig, 2019
- [7] https://www.ekd.de/Portalsuche-276.htm?q=Kundgebung+Synode+2019
- [8] Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen, Gütersloh, 2007, Ziffer 162, siehe auch Ziffern 163. 164
- [9] Kirchenkanzlei der EKD (Hrsg.), Frieden wahren, fördern und erneuern. Eine Denkschrift der EKD, Gütersloh, 4. Auflage, 1982, S. 83
- [10] Ines-Jaqueline Werkner, Neue friedensethische Herausforderungen, in: Kirchenamt der EKD, Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens. Ein friedenstheologisches Lesebuch, Leipzig, 2019, S. 153
- [11] Walter Müller-Römheld (Hrsg.), Bericht aus Vancouver, Lembeck, 1983, S. 165
- [12] Kirchenamt der EKD (Hrsg.), Ökumenische Versammlung für Gerechtigkeit Frieden und Bewahrung der Schöpfung, EKD-Text 38, Hannover, 1991, S. 59
- [13] Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (Hrsg.), Friedensethik im Einsatz. Ein Handbuch der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr, Gütersloh, 2009, S. 196
- [14] Sigurd Rink, Können Kriege gerecht sein? Ullstein, 2019, S. 276, 279
- [15] https://neue-entspannungspolitik.berlin/vatikan-konferenz-papst fuer-atomwaffenfreiheit-und-atomare-abruestung/
- [16] https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2019-11/papst-franziskus-japan-atombombe-nuklear-abruestung-abschreckung.html
- [17] https://www.justitia-et-pax.de/jp/aktuelles/20190618_pm_atomwaffen.php
- [18] Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD vom 7.2.2018, S. 150
- [19]https://www.ekiba.de/html/content/szenario_sicherheit_neu_denken.html