Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW begrüßt die Ergebnisse der Libyen-Konferenz – insbesondere die deutliche Betonung der Schlüsselrolle der Vereinten Nationen und die Feststellung, dass es in Libyen keine militärische Lösung geben kann. Rufen von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenberger nach einem Bundeswehreinsatz in dem Land erteilt die Ärzteorganisation dagegen eine klare Absage. Die Mittel dafür seien in zivilen und humanitären Maßnahmen weit besser investiert. Deutschland sollte seine Glaubwürdigkeit bei politischen Lösungen ausbauen, statt militärisch zu intervenieren. Die Überprüfung des Waffenstillstands und des Waffenembargos könnte durch eine zivile Beobachtermission zum Beispiel durch die Afrikanische Union oder den Ausbau der zivilen UN-Unterstützungsmission UNSMIL (United Nations Support Mission in Libya) erfolgen.
Quelle: 21.01.2020, Presseinfo der IPPNW: Wichtiger Schritt auf dem Weg zum Frieden – Politische Lösung statt Militäreinsatz
„Ob der Krieg in Libyen, der auch ein Stellvertreterkrieg ist, beendet werden kann, wird davon abhängen, ob die externen Konfliktparteien tatsächlich bereit sind, ihre geostrategischen Interessen zurückzustellen und das Waffenembargo konsequent umzusetzen“, erklärt die IPPNW-Vorsitzende Susanne Grabenhorst. Für die geplante Durchführung eines Forums zur nationalen Aussöhnung durch die Afrikanische Union im Frühjahr 2020 sei die Beteiligung der gesamten libyschen Gesellschaft und eine aktive Einbeziehung von Frauen wünschenswert. Nur so könne der Frieden wirklich nachhaltig sein.
Die IPPNW begrüßt zudem die in dem Abschlussdokument geforderte schrittweise Schließung der libyschen Haftlager, in denen laut UN-Berichten erpresst, gefoltert, vergewaltigt und gemordet wird. Zusätzlich müsse die Kooperation zwischen der EU und der libyschen Küstenwache beendet werden. „Wir appellieren an den Bundestag und die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union unverzüglich ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Seenotrettungsdiensten Flüchtlinge zur Prüfung ihres Asylantrags in einen Mitgliedstaat bringt. Die private Seenotrettung muss wertgeschätzt und nicht verhindert werden“, so Grabenhorst.