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22. Juli 2019   Redaktion

Macht des Völkerrechts oder Recht des Stärkeren?

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Nach dem ”Ausstieg” der USA aus den Iran-Nuklearabkommen (JCPOA) und drastischen Sanktionen der USA gegen Iran wachsen die Spannungen in der Region. 

Flottenaufmarsch v.a. der USA, Abschuss von Aufklärungsdrohnen, Beschlagnahme von Öltankern und Forderungen nach Entsendung von Kriegsschiffen. Aber wo bleiben die Rufe nach Vermittlung durch die Vereinten Nationen? 

Was sagt das Völkerrecht zum einseitigen Rückzug vom „Iranabkommen“ und zu den Sanktionen gegen Iran und Firmen, die weiterhin Handel mit dem Iran treiben?

Im Juni 2018 gab der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im „Sachstandsbericht WD 2 – 3000 – 074/18“ eine Völkerrechtliche Bewertung der Aufkündigung des Iran-Nuklearabkommens durch die US-Administration: Das „Abkommen“ sei durch Beschluss des VN-Sicherheitsrats am 20.07.2015 (Resolution 2231 (2015)) „rechtlich verbindlich angenommen worden… Dabei berief sich der Sicherheitsrat ausdrücklich auf seine Befugnis zu rechtsverbindlichem Handeln nach Art. 41 VN-Charta und auf die bindende Wirkung seiner Beschlüsse gemäß Art. 25 VN-Charta.“ 

Auch die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) betont in einem Beitrag über Die Atomvereinbarung mit Iran — Folgen für regionale Sicherheit und Nichtverbreitung, den völkerrechtlich verbindlichen Charakter des ”Abkommens” durch den einstimmigen Beschluss des UN-Sicherheitsrates vom 20.07.2015. 

Anfang Juli 2019 hat sich in einem Kommentar für das European Leadership Network (ELN) Dr. Hans Blix zu Wort gemeldet. Blix ist schwedischer Diplomat und war u.a. viele Jahre in der UNO für Kontrolle von Massenvernichtungswaffen verantwortlich, u.a. als Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) und ehemaliger Chef der Überwachungs-, Überprüfungs- und Inspektionskommission der Vereinten Nationen für den Irak.

 Hans Blix´ Hauptkritik: Medien wie Regierungen berichten immer wieder, die USA hätten sich vom „Abkommen“ über das iranische Kernenergieprogramm, dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), „zurückgezogen“. Das sei irreführend. „In anderen Worten: Sie haben sich nicht von einer Vereinbarung ‚zurückgezogen‘. Sie haben gegen eine rechtsverbindliche Entscheidung des VN-Sicherheitsrats verstoßen.„

Auszüge aus dem Blix-Kommentar für das European Leadership Network hier.

Weitere Info zum JCPOA / ”Iran-Abkommen”

  • 2018-06-05. – (Wiss. Dienst des Bundestages, WD 2 – 3000 – 074/18 ) – Völkerrechtliche Bewertung der Aufkündigung des Iran- Nuklearabkommens durch die US-Administration/ – 
  • 2015-08 – (SWP, Oliver Meier / Azadeh Zamirirad) Die Atomvereinbarung mit Iran Folgen für regionale Sicherheit und Nichtverbreitung
  • 2019-07-20. – (Carnegie) – Judy Asks: Is the Iran Nuclear Deal Salvageable?/ 
  • 2019-02-16. — (NYT) – Merkel Rejects U.S. Demands That Europe Pull Out of Iran Nuclear Deal
  • Botschaft der USA zum Ausstieg der Vereinigten Staaten aus dem Atomabkommen mit Iran 
  • 2020-01-24. — (BPB) — Das internationale Atomabkommen: ein Erfolg mit Verfallsdatum
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Abgelegt unter:Abrüstung und Rüstungskontrolle Schlagwörter: ELN, Hans Blix, Iran-Nuklearabkommen, JCPOA, Völkerrecht

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